AKTUELLE REGELUNGEN FÜR GRUPPEN UND VERANSTALTUNGEN (AUSZUG)

Von Roland Armbröster am Donnerstag, 02.09.2021 um 11:59 Uhr, in der Kategorie Aktuell, Allgemein, Gruppen.

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Wiedenest hat in seiner Sitzung vom 31. August 2021 folgende Regeln (unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben) für die Wiederaufnahme oder Weiterführung von Gruppenangeboten, Veranstaltungen und Gottesdienste festgelegt:

Für alle Veranstaltungen und Gruppen in unserer Gemeinde gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Ein Nachweis ist unaufgefordert vorzulegen (digital oder normaler Impfpass).

Für Testungen gilt: Bringen Sie ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest mit. Alternativ können Sie bei uns vor Ort einen beaufsichtigten Schnelltest (Lolli-Test) machen. Dieser ist kostenfrei. Ein selbstgemachter, mitgebrachter Schnelltest gilt nicht als Beleg!

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren benötigen keinen gesonderten Testnachweis. Es gelten hier, die in der Schule regelmäßig verpflichtend durchgeführten Testungen. Für Schüler ab dem Alter von 16 Jahren ist ein gültiger Schülerausweis als Nachweis vorzulegen. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, sind nicht testpflichtig!

Gesonderte Regelungen gibt es für das gemeinsame Singen in Chor und Gottesdienst.

Kindergottesdienst
Es gilt die 3G-Regelung: Kinder bis zum Alter von 15 Jahren gelten als getestet. Erwachsene Teamer und begleitende Eltern haben einen, der 3G-Regelung entsprechenden, Nachweis zu erbringen.

Teilnehmende Kinder sind zum KiGo anzumelden (WhatsApp-Gruppe). Eine Teilnehmerliste zum Zweck der Nachverfolgbarkeit wird geführt. Erfasst werden hier auch alle anwesenden Teamer und Erwachsene. Es besteht keine Abstands- und Maskenpflicht!

Singen ist erlaubt, wenn ausnahmslos alle Teamer (ab 16 Jahren) und alle darüber hinaus anwesenden Erwachsenen nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. In diesem Fall ist als Test ein PCR-Test erforderlich.

Kinder- und Jugendarbeit (Rotznasen, Offline, Jugendgottesdienst, Konfirmanden)
Es gilt die 3G-Regelung: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren gelten als getestet. Jugendliche und Teamer ab 16 Jahren haben einen gültigen Schülerausweis als Nachweis vorzulegen. Sonst gilt der Nachweis geimpft, genesen, getestet. Es besteht die Möglichkeit vor Ort einen beaufsichtigten Schnelltest (Lolli-Test) zu machen.

Diese Gruppen sind „feste“ Gruppen. Eine Teilnehmerliste zum Zweck der Nachverfolgbarkeit wird geführt. Es besteht keine Abstands- und Maskenpflicht!

Auf gemeinsames Singen wird verzichtet!

Erwachsene (Senioren, Gesprächskreis, Buntes Leben)
Es gilt die 3G-Regelung. Es besteht keine Abstands- und Maskenpflicht! Auf gemeinsames Singen wird verzichtet. Eine Teilnehmerliste zum Zweck der Nachverfolgbarkeit wird geführt.

Gottesdienst
Zur Teilnahme am Gottesdienst muss man sich via Online-Anmeldung oder telefonisch anmelden. Es gilt die 3G-Regelung: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren gelten als getestet. Jugendliche ab 16 Jahren haben einen gültigen Schülerausweis als Nachweis vorzulegen, Erwachsene einen Testnachweis zu erbringen. Sonst gilt der Nachweis: geimpft oder genesen. Es besteht die Möglichkeit einen beaufsichtigten Schnelltest vor Ort zu machen (Lolli-Test/wird kostenfrei zur Verfügung gestellt). Es besteht, auf Empfehlung der EKiR, weiterhin eine Abstandspflicht! Die Maskenpflicht entfällt! Eine Teilnehmerliste zum Zweck der Nachverfolgbarkeit wird geführt. Auf Gemeindegesang wird verzichtet.

Regelungen „Offene Kirche“
Für unangemeldete Besucher bleiben die derzeitigen Regelungen bestehen, weil die Prüfung des 3G-Status bei einer offenen Kirche nicht zu gewährleisten ist. (Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandswahrung, max. 10 Personen aus max. 2 Haushalten gleichzeitig in der Kirche)

Für angemeldete Besuchergruppen gilt die 3G-Regelung: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren gelten als getestet. Jugendliche ab 16 Jahren haben einen gültigen Schülerausweis als Nachweis vorzulegen, Erwachsene einen Testnachweis zu erbringen. Sonst gilt der Nachweis: geimpft oder genesen. Es besteht keine Abstands- und Maskenpflicht!
Die Besuchergruppe gilt als feste Gruppe. Eine Teilnehmerliste zum Zweck der Nachverfolg-barkeit wird geführt und verbleibt bei der Ev. Kirchengemeinde Wiedenest. Die Personenzahl der Besuchergruppe in der Kreuzkirche, wird auf max. 50 Personen begrenzt!

Die Regelungen für Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Chöre, Nutzung Kegelbahn etc. sind bei uns zu erfragen!

Stand: 2. September 2021


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